Merian-Schule, Freiburg

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Einjähriges Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife (1BKFH, Vollzeitform)

Fachhochschulreife 1BKFH-Vollzeit

  • hauswirtschaftliche/landwirtschaftliche/sozialpädagogische Richtung
Berufsgruppen, die nicht aus dieser Richtung kommen: vor Bewerbung bitte Rücksprache mit Abteilungsleiterin Frau Grimme (E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).

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BILDUNGSZIEL

Die Ausbildung am Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife baut auf dem mittleren Bildungsabschluss und einer abgeschlossenen Berufsausbildung auf. Sie qualifiziert durch vertieften allgemeinbildenden und fachtheoretischen Unterricht zum Studium an einer Fachhochschule in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland.

Die Ausbildung dauert ein Schuljahr und endet mit einer Abschlussprüfung, durch deren Bestehen die Fachhochschulreife erworben wird.


AUFNAHMEVORAUSSETZUNGEN

Die Ausbildung dauert ein Schuljahr und endet mit einer Abschlussprüfung, durch deren Bestehen die Fachhochschulreife erworben wird.

  • Ein mittlerer Bildungsabschluss (Realschulabschluss, Fachschulreife, Versetzung in Klasse 10/11 eines achtjährigen Gymnasiums, Versetzung in Klasse 11 eines neunjährigen Gymnasiums oder ein gleichwertiger Bildungsstand)
  • sowie
  • eine abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem anerkannten oder gleichwertigen geregelten Ausbildungsberuf
  • oder
  • schulische Berufsausbildung, gegebenenfalls in Verbindung mit einem Berufspraktikum
  • oder
  • Berufsausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis
  • oder
  • Abschluss des einjährigen Dualen Berufskolleg Fachrichtung Soziales.

Die Berufsausbildung muss in der hauswirtschaftlichen oder landwirtschaftlichen oder sozialpädagogischen Richtung erfolgt sein. Der Berufsausbildung gleichgestellt ist eine einschlägige, für den Besuch des Berufskollegs förderliche Berufserfahrung von mindestens fünf Jahren. Für die hauswirtschaftliche Richtung zählt auch die Führung eines eigenen Mehrpersonenhaushalts. Der erfolgreiche Besuch einer beruflichen Vollzeitschule kann bis zu einem Jahr angerechnet werden.


ANMELDUNG

Die Anmeldung muss bis zum 1. März eines Jahres an der Merian-Schule eingegangen sein. Das Anmeldeformular ist im Sekretariat der Merian-Schule erhältlich. Sie können es aber auch hier herunterladen:

Als Anmeldeunterlagen müssen beigefügt werden:

  • tabellarischer Lebenslauf mit Angaben über den bisherigen schulischen Werdegang
  • beglaubigte Kopie des Zeugnisses über den mittleren Bildungsabschluss
  • beglaubigte Kopie über den Berufsabschluss

Bitte schonen Sie Ressourcen und verzichten Sie auf Bewerbungsmappen.
Bitte beachten Sie, dass Bewerbungen per E-Mail nicht bearbeitet werden können.
Bewerbungen bitte nicht per Einschreiben schicken, eine persönliche Annahme ist nicht gewährleistet.


STUNDENTAFEL

Pflichtbereich

Wochenstunden

   
Religionslehre 1
Geschichte mit Gemeinschaftskunde 2
Deutsch 4
Englisch 6
Mathematik 6
Volks- und Betriebswirtschaftslehre 2
Pädagogik/Psychologie 2
Projektarbeit 2
Berufsbezogenes Schwerpunktfach:
Biologie mit Gesundheitslehre
7
Gesamtstunden 32

 

Wahlfächer Wochenstunden
   
Zweite Fremdsprache 4

Das Wahlfach ist freiwillig und wird je nach Auslastung der Deputate und Anzahl der Interessenten angeboten. In gleicher Weise kann Stützunterricht in den Fächern Mathematik und Englisch gegeben werden.

* Die Anzahl der Wochenstunden bezieht sich auf die einjährige Vollzeitform, in der zweijährigen Teilzeitform halbiert sich die Wochenstundenanzahl.


PROBEZEIT

Alle Schüler werden zunächst auf Probe aufgenommen. Die Klassenkonferenz entscheidet aufgrund der Noten des Halbjahreszeugnisses über das Bestehen der Probezeit.


ABSCHLUSSPRÜFUNG

Die Abschlussprüfung am Berufskolleg umfasst eine schriftliche Prüfung in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und im berufsbezogenen Schwerpunktfach. Sie wird ergänzt durch eine mündliche Prüfung, die sich auf alle maßgebenden Fächer erstrecken kann.


FÖRDERUNG

An der Merian-Schule besteht Lernmittelfreiheit nach den Richtlinien der Stadt Freiburg. Im Rahmen der geltenden Bestimmungen können Zuschüsse nach dem BAföG gewährt werden.

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