
Bitte beachten Sie:
In Baden-Württemberg wurden vor kurzem größere Änderungen in den hauswirtschaftlichen Bildungsgängen beschlossen. Somit wird das zweijährige Berufskolleg für Ernährung und Hauswirtschaft wird ab 2024/2025 vom Berufskolleg für Ernährung und Haushaltsmanagement (2BKEH) abgelöst. Näheres dazu finden Sie hier ...
Ansprechpartnerin bei allen Fragen zum 2BKH II ist Frau Sonja Grimme, erreichbar unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
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BILDUNGSZIEL
Das Zweijährige Berufskolleg für Ernährung und Hauswirtschaft II bildet zur Assistentin/zum Assistenten in hauswirtschaftlichen Betrieben aus. Absolventinnen und Absolventen können sich nach einer mindestens zweijährigen Berufserfahrung für den Vorbereitungsdienst zur Technischen Lehrerin hauswirtschaftlicher Fachrichtung bewerben oder sich zur Hauswirtschaftlichen Betriebsleiterin/zum hauswirtschaftlichen Betriebsleiter weiterbilden.
Während der Ausbildungszeit erwerben die Jugendlichen hauswirtschaftliche, organisatorische und betriebswirtschaftliche Kompetenzen, die sie zum Einsatz in der Verwaltung und in den verschiedenen Praxisfeldern der hauswirtschaftlichen Großbetriebe befähigen. Darüber hinaus erweitern und vertiefen die Schülerinnen und Schüler ihre Allgemeinbildung.
Durch den Besuch von Zusatzunterricht in Englisch und Mathematik und durch das Ablegen einer Zusatzprüfung in diesen beiden Fächern sowie in Deutsch kann die Fachhochschulreife erworben werden.
Aufgaben in der Hauswirtschaft ...

... kochen, backen, Service, betreuen, Wäsche/Räume reinigen, gestalten, kommunizieren, organisieren, lehren, ...
© Collage und Bilder mit freundlicher Genehmigung von www.oikos-hauswirtschaft.de/
AUFNAHMEVORAUSSETZUNGEN
- Mittlerer Bildungsabschluss wie der Realschulabschluss oder die Fachschulreife oder die Versetzung in Klasse 10/11 eines achtjährigen Gymnasiums oder ein gleichwertiger Bildungsstand
sowie- das Abschlusszeugnis des einjährigen Berufskollegs für Ernährung und Erziehung (1BKEE) mit mindestens einem Durchschnitt von 4,0 in den Hauptfächern
oder das - Abschlusszeugnis der zweijährigen hauswirtschaftlich-sozialpädagogischen Berufsfachschule
oder das- Berufsabschluss im Ausbildungsberuf Hauswirtschafterin.
ANMELDUNG
Die Anmeldung für das zweijährige Berufskolleg für Ernährung und Hauswirtschaft II (2BKH II) erfolgt zentral über das Kultusministerium Baden-Württemberg. Aktuelle und weitere Informationen zum Online-Anmeldeverfahren (BewO) erhalten Sie im Überblick auf unserer Homepage.
Das Anmeldeverfahren 2023/2024 beginnt am 24. Januar 2023, spätestens am 1. März 2023 muss der Aufnahmeantrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an der Schule der ersten Priorität abgegeben werden. Die Online-Anmeldung auf der Anmeldeseite des Kultusministeriums erreichen Sie unter www.schule-in-bw.de/bewo.
Damit Sie mit möglichst großen Chancen der Merian-Schule zugewiesen werden, sollten Sie die Merian-Schule in der Prioritätenliste ganz nach oben setzen - gegebenenfalls auch mehrfach, für alle Bildungsgänge, die für Sie an der Merian-Schule in Frage kommen. Als Antwort auf Ihre fristgerechte Online-Anmeldung bekommen Sie von der Schule, für die Sie eine vorläufige Zusage erhalten, bis spätestens Samstag, 25. März 2023 die entsprechende Benachrichtigung. Sollten Sie keine vorläufige Zusage erhalten, werden Sie im gleichen Zeitraum benachrichtigt, dass Sie auf der Nachrückliste geführt werden.
Folgende Anmeldeunterlagen müssen bei der rückmeldenden Schule dann eingereicht werden:
- das bei der Online-Bewerbung ausgedruckte und ausgefüllte Anmeldeformular
- tabellarischer Lebenslauf mit Angaben über den bisherigen schulischen Werdegang
- beglaubigte Kopie des Zeugnisses über den mittleren Bildungsabschluss
Bitte schonen Sie Ressourcen und verzichten Sie auf Bewerbungsmappen.
Bitte beachten Sie, dass Bewerbungen per E-Mail nicht bearbeitet werden können.
Bewerbungen bitte nicht per Einschreiben schicken, eine persönliche Annahme ist nicht gewährleistet.
STUNDENTAFEL
Pflichtfächer |
Wochenstunden 1. Schuljahr
|
Wochenstunden 2. Schuljahr
|
oder |
|
|
sonstiges Wahlfach |
1 |
1 |
Religionslehre |
1 |
1 |
Gemeinschaftskunde |
1 |
1 |
Deutsch |
2 |
2 |
Wirtschaft und Recht mit Datenverarbeitung |
3 |
4 |
Ernährungslehre und Diätetik |
1 |
2 |
Betriebsorganisation mit Übungen |
14 |
11 |
Kunst |
- |
2 |
Textverarbeitung |
2 |
1 |
Gesamtstunden |
24 |
24 |
|
|
|
Wahlfächer: Zusatzunterricht zum Erwerb der Fachhochschulreife
|
|
|
Mathematik |
3 |
3 |
Englisch |
3 |
3 |
Die Wahlfächer sind freiwillig und werden je nach Auslastung der Deputate und Anzahl der Interessenten angeboten.
PRAKTIKUM
Das Praktikum umfasst pro Schuljahr 300 Zeitstunden und soll in unterschiedlichen Praxisfeldern abgeleistet werden. Es ist in insgesamt vier Blöcke aufgeteilt, wobei ein Block bzw. mindestens 90 Stunden in den Schulferien absolviert werden muss.
Dieses von der Schule betreute Praktikum gibt einen Einblick in die hauswirtschaftlichen Arbeitsbereiche von Großbetrieben. In der Regel sammeln die Schülerinnen und Schüler Erfahrungen in zwei Großbetrieben und lernen so unterschiedliche Organisationsformen kennen.
Geeignete Großbetriebe sind:
- Kliniken
- Akademien
- Kinder-, Behinderten-, Altenheime
- Hotelbetriebe
Ob ein Betrieb für das Praktikum geeignet ist, entscheidet die Schule.
PRÜFUNG
Die Abschlussprüfung umfasst folgende Teile:
- eine schriftliche Prüfung in den Fächern
- Wirtschaft und Recht mit DV
- Betriebsorganisation Ernährungslehre und Diätetik
- eine praktische Prüfung in den Fachbereichen
- Nahrungszubereitung
oder- Textilarbeit/Werken
- eine mündliche Prüfung in mindestens einem Fach
Wer als Schülerin des Berufskollegs für Ernährung und Hauswirtschaft II die Fachhochschulreife erwerben möchte (und den dazu vorgesehenen Zusatzunterricht besucht hat), muss im Zusammenhang mit der Abschlussprüfung eine schriftliche (und ggf. mündliche) Zusatzprüfung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik ablegen.
FÖRDERUNG
An der Merian-Schule besteht Lernmittelfreiheit nach den Richtlinien der Stadt Freiburg. Im Rahmen der geltenden Bestimmungen können Zuschüsse nach dem BAföG gewährt werden.
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