Merian-Schule, Freiburg

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Die Merian-Schule - mitten in Freiburg...

Aktuelle Informationen zum Anmeldeverfahren für 2024/2025

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  • Sozialpädagogik

  • Erzieherin oder Erzieher werden
  • NEU: Direkteinstieg Kita: Erzieherin/Erzieher, Sozialpädagogische Assistenz, Schulkindbetreuung
  • elternunabhängiges Aufstiegs-BAföG im 2BKSP
  • Weiterbildungen für Erzieherinnen/Erzieher
  • Termine und Informationen für die Praxisstellen
  • Unterricht in unserer Außenstelle

  •  

    Erzieherin oder Erzieher werden

    An der Merian-Schule gibt es drei verschiedene Bildungsgänge mit dem Berufsabschluss Erzieherin/Erzieher. Alle drei setzen einen Abschluss des Einjährigen Berufskolleg für Sozialpädagogik (1BKSP) oder eine vergleichbare Vorbildung voraus. Genaueres finden Sie bei den einzelnen Schularten.


    1. Zweijährige Fachschule für Sozialpädagogik (2BKSP)

    Parallel zu dieser Ausbildung ist der Erwerb der Fachhochschulreife möglich.
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    2. Praxisintegrierte Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher (PIA)

    Wird in Vollzeit und in Teilzeit angeboten. Parallel zu dieser Ausbildung ist der Erwerb der Fachhochschulreife möglich.
    Praxisintegrierte Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher (PIA)
    Praxisintegrierte Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher (PIA)
    Praxisintegrierte Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher (PIA)



    Direkteinstieg Kita: Schulkindbetreuuung, sozialpädagogische Assistenz, Erzieherin/Erzieher

    NEU: Direkteinstieg Kita

    Ab Schuljahr 2023/2024 bieten wir diese praxisintegrierte Ausbildung für Personen an, die gerne in einem sozialpädagogischen Beruf arbeiten möchten und mindestens einen Hauptschulabschluss und eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung besitzen. Der Direkteinstieg Kita führt modular zu den Abschlüssen Schulkindbetreuuung, sozialpädagogische Assistenz und Erzieherin/Erzieher.
    Weitere Informationen: Direkteinstieg Kita
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    Weiterbildungen für Erzieherinnen/Erzieher

    Zusatzqualifikation für „Kinder unter drei“ (BFQ-E U3)

    Die ab dem Schuljahr 2020/21 eingerichtete „Zusatzqualifikation für Kinder unter drei Jahren in Tageseinrichtungen (BFQ-E U3)“ trägt den steigenden beruflichen Anforderungen in diesem Bereich Rechnung. Der Kurs ist kostenfrei und dauert berufsbegleitend zwei Jahre bei einem Abend pro Schulwoche.
    Ansprechpartnerin: Frau Schröter, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
    Weitere Informationen: BFQ-E U3
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    Unterricht in unserer Außenstelle

    Im alt-ehrwürdigen Gebäude mit der Adresse Kirchstraße 4, wo heute auch die Gertrud-Luckner-Gewerbeschule untergebracht ist, befindet sich unsere Außenstelle im Obergeschoss. Die Merian-Schule verfügt dort neben Lehrerzimmer und Selbstlernzentrum über vier Unterrichtsräume, die - wie auch die Räumlichkeiten in der Hauptstelle - mit moderner Technik und aktuellem Mobiliar ausgestattet sind. Eine genaue Wegbeschreibung finden Sie hier.

     

    Fachschule für Sozialpädagogik

    Die Merian-Schule befindet sich derzeit im Zertifizierungsverfahren gemäß AZAV. (Stand Februar 2024)


    BILDUNGSZIEL

    Die auf zwei Jahre verkürzte praxisintegrierte Ausbildung richtet sich an Personen mit mindestens Hauptschulabschluss und abgeschlossener mindestens zweijähriger Berufsausbildung, die gerne in einem sozialpädagogischen Beruf arbeiten möchten. Die Ausbildung ist modular aufgebaut. Bereits nach dem ersten Jahr wird eine Teilqualifikation „Schulkindbetreuer/-in“ erworben. In einem weiteren Jahr wird der Abschluss der sozialpädagogischen Assistenz erworben. Sozialpädagogische Assistenten und Assistentinnen können darüber hinaus die staatliche Anerkennung als Erzieher/-in erwerben, wenn sie ab dem zweiten Jahr am Zusatzunterricht teilnehmen, eine Zusatzprüfung sowie ein halbes Jahr Berufspraktikum absolvieren.

     


    AUFNAHMEVORAUSSETZUNGEN

    Aufnahmevoraussetzungen für Schulkindbetreuung und Sozialpädagogische Assistenz:
    1. Hauptschulreife
    2. Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung (Ausbildungsdauer mindestens 2 Jahre)
    3. Arbeitsvertrag mit einer Kindertageseinrichtung

    Aufnahmevoraussetzungen für Schulkindbetreuung und Sozialpädagogische Assistenz und Erzieher/-in:
    1. Mittlerer Bildungsabschluss oder Fachhochschulreife oder Abitur
    2. Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung (Ausbildungsdauer mindestens 2 Jahre)
    3. Arbeitsvertrag mit einer Kindertageseinrichtung

    Bei ausländischen Bildungsnachweisen sind ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen.

     


    ANMELDUNG

    Das Anmeldeformular ist im Sekretariat der Merian-Schule erhältlich. Sie können es aber auch hier herunterladen:

    Als Anmeldeunterlagen müssen beigefügt werden:

    • Lebenslauf in tabellarischer Form mit Angaben über den schulischen und beruflichen Werdegang
    • beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses der Hauptschule oder des Berufseinstiegsjahres
    • beglaubigte Kopie des Nachweises über eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung oder eines Studienabschlusses
    • falls vorhanden: beglaubigte Kopie des Zeugnisses über den mittleren Bildungsabschluss oder eines gleichwertigen Bildungsabschlusses
    • Vertrag mit einem Träger einer Kindertagesstätte
    • schriftliche Erklärung der Bewerberin/des Bewerbers darüber, ob auch an einer weiteren Schule ein Aufnahmeantrag gestellt wurde

    Bitte schonen Sie Ressourcen und verzichten Sie auf Bewerbungsmappen.
    Bitte beachten Sie, dass Bewerbungen per E-Mail nicht bearbeitet werden können.
    Bewerbungen bitte nicht per Einschreiben schicken, eine persönliche Annahme ist nicht gewährleistet.

     


    INHALTE DER AUSBILDUNG

    • Kinder in ihrer Lebenswelt wahrnehmen und pädagogische Beziehungen zu ihnen entwickeln

    • Entwicklungs- und Bildungsprozesse begleiten

    • Gruppen pädagogisch begleiten

    • Übergänge mitgestalten

    • Mit Eltern und Bezugspersonen zusammenarbeiten

    • Betreuungsmaßnahmen und Versorgungshandlungen ausführen

    Diese Themen werden im Rahmen des Zusatzunterrichts im zweiten Ausbildungsjahr zur Vorbereitung auf die Schulfremdenprüfung durch weitere Handlungsfelder ergänzt.

     


    STUNDENTAFEL


    für die zweijährige Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz (praxisintegriert)

    1. Pflichtbereich (Theorie)

    Schuljahr 1
    TQ1

    Schuljahr 2
    TQ2

    1.1 Fächer    
         
    Religionslehre und Religionspädagogik 1 1
    Deutsch 1 1
         
    1.2 Handlungsfelder    
    Kinder in ihrer Lebenswelt wahrnehmen und pädagogische Beziehungen zu ihnen entwickeln 4 2
    Entwicklungs- und Bildungsprozesse begleiten I 3 3
    Entwicklungs- und Bildungsprozesse begleiten II 4 3
    Gruppen pädagogisch begleiten 2 1

    Mit Eltern und Bezugspersonen zusammenarbeiten

    Übergänge mitgestalten

    0,5

    0,5

    0,5

    0,5

    Betreuungsmaßnahmen und Versorgungshandlungen ausführen 3 1
    Gesamtstunden 19 13

    2. Pflichtbereich (Praxis)

       
    Sozialpädagogisches Handeln (je Unterrichtswoche zwei bis drei Tage)    
         
    3. Zusatzunterricht zur Vorbereitung auf die Schulfremdenprüfung Erzieher/-in

    Schuljahr 1 TQ1

    Schuljahr 2 TQ2

    Bildung und Entwicklung fördern I   1
    Bildung und Entwicklung fördern II   1
    Unterschiedlichkeit und Vielfalt leben   0,5
    Zusammenarbeit gestalten und Qualität entwickeln   0,5
    Berufliches Handeln fundieren   2
    Erziehung und Betreuung gestalten   1

     


    FÖRDERUNG

    An der Merian-Schule besteht Lernmittelfreiheit nach den Richtlinien der Stadt Freiburg.

     


    VERGÜTUNG


    Eine Vergütung nach § 56, Anlage C, TVÖD-BT-V (VKA) in der Entgeltgruppe S2, Stufe 2 ist vorgesehen.

    sg gymnasium 2

    Besuchen Sie auch unsere speziellen Info-Seiten mit Kurzfilmen, Diashows und Präsentationen!

    Diese Ausbildung wird ab dem Schuljahr 2020/2021 auch in der Teilzeitform (Dauer 4 Jahre) angeboten.
    Wichtige Zusatzinformationen zur Teilzeitform finden Sie hier.
    Musterverträge für die praxisintegrierte Ausbildung in Vollzeit und Teilzeit finden Sie im Downloadbereich.


    BILDUNGSZIEL

    Die praxisintegrierte Ausbildung (PIA) zur Erzieherin/zum Erzieher ist ein dualer Ausbildungsgang an der Fachschule für Sozialpädagogik. Analog zur Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher befähigt er die Schülerinnen und Schüler dazu, Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben zu übernehmen und in sozialpädagogischen Bereichen selbstständig und eigenverantwortlich als Erzieherin oder Erzieher tätig zu sein.

    Sowohl die dreijährige Vollzeit- als auch die vierjährige Teilzeit-Ausbildung verknüpft praktische und theoretische Inhalte verteilt auf drei Unterrichtstage und zwei Praxistage pro Woche ergänzt durch Blockpraktika. Dabei findet die Praxis über die gesamte Ausbildungsdauer kontinuierlich in derselben Einrichtung statt. Um Beruf und Familie möglichst gut vereinbaren zu können, findet der PIA-Teilzeit-Unterricht immer von 8.40 Uhr bis 13.00 Uhr statt.
    Die Schülerinnen und Schüler erhalten eine Ausbildungsvergütung und einen jährlichen Urlaubsanspruch nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

    Die praxisintegrierte Ausbildung endet bei erfolgreichem Abschluss mit der Berufsbezeichnung „Staatliche anerkannte Erzieherin" bzw. „Staatlich anerkannter Erzieher". Der Besuch von Zusatzunterricht in Englisch und Mathematik und eine Zusatzprüfung ermöglicht darüber hinaus den Erwerb der Fachhochschulreife.

    Einen Überblick über die Inhalte der drei praxisintegrierten Ausbildungsjahre in Vollzeit finden Sie in der Datei Praxistreppe_PIA.pdf.

    Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Eckpunktepapier des Kultusministeriums Baden-Württemberg: Eckpunktepapier_PIA.pdf


    AUFNAHMEVORAUSSETZUNGEN

    Die Voraussetzungen für eine Zulassung zur praxisintegrierten Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik sind:

    mittlerer Bildungsabschluss wie der Realschulabschluss oder die Fachschulreife oder die Versetzung in Klasse 10/11 eines achtjährigen bzw. in Klasse 11 eines neunjährigen Gymnasiums oder ein gleichwertiger Bildungsstand

    und

    der erfolgreiche Abschluss des einjährigen Berufskollegs für Sozialpädagogik oder eine vergleichbare Vorbildung eines anderen Bundeslandes

    oder

    ein Berufsabschluss als Kinderpfleger/-in oder eine gleichwertige im Hinblick auf die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik einschlägige berufliche Qualifizierung

    oder  

    die Fachhochschulreife, die fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife oder der schulische Teil der Fachhochschulreife eines beruflichen Gymnasiums der Fachrichtung Sozialpädagogik oder Sozialwissenschaft und jeweils eine praktische Tätigkeit von mindestens sechs Wochen, die zur Vorbereitung auf die nachfolgende Berufsausbildung geeignet ist

    oder

    eine mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im sozialpädagogischen Bereich oder eine entsprechende Vollzeitschule sowie ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung

    oder

    eine mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im pflegerischen Bereich oder eine entsprechende Vollzeitschule, wenn das Wahlfach Pädagogik und Psychologie besucht wurde sowie ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung

    oder

    eine mindestens zweijährige kontinuierliche Tätigkeit als Tagesmutter mit mehreren Kindern (über Pflegeerlaubnis zugelassen) sowie ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung. Wird eine Tätigkeit als Tagesmutter lediglich in Teilzeitform nachgewiesen, verlängert sich die Zeit der geforderten Tätigkeit entsprechend

    oder

    eine mindestens zweijährige Vollzeittätigkeit mit Kindern in einer sozialpädagogischen Einrichtung. Auf diese zweijährige Vollzeittätigkeit kann auch ein freiwilliges soziales Jahr oder der Bundesfreiwilligendienst in einer Kindertageseinrichtung angerechnet werden.

    oder

    eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung und ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung,

    oder

    die Führung eines Familienhaushalts mit mindestens einem Kind für die Dauer von mindestens drei Jahren und ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung

    Bei ausländischen Bildungsnachweisen sind ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen. Die Eignung einer Bewerberin/eines Bewerbers wird von der Schule festgestellt.

     


    ANMELDUNG

    Das Anmeldeformular für PIA-Vollzeit und PIA-Teilzeit ist im Sekretariat der Merian-Schule erhältlich. Sie können es aber auch hier herunterladen:

    Als Anmeldeunterlagen müssen beigefügt werden:

    • Lebenslauf in tabellarischer Form mit Angaben über den schulischen und gegebenenfalls beruflichen Werdegang
    • beglaubigte Kopien der geforderten Zeugnisse und Bescheinigungen
    • schriftliche Erklärung der Bewerberin/des Bewerbers darüber, ob auch an einer weiteren Schule ein Aufnahmeantrag gestellt wurde
    • Ausbildungsvertrag mit einer geeigneten Einrichtung kann nachgereicht werden

    Bitte schonen Sie Ressourcen und verzichten Sie auf Bewerbungsmappen.
    Bitte beachten Sie, dass Bewerbungen per E-Mail nicht bearbeitet werden können.
    Bewerbungen bitte nicht per Einschreiben schicken, eine persönliche Annahme ist nicht gewährleistet.

     


    STUNDENTAFEL

    Stundentafel für die Vollzeitform:

    1. Pflichtbereich (Theorie)

    Wochenstunden
    1. Jahr

    Wochenstunden
    2. Jahr

    Wochenstunden
    3. Jahr

    1.1 Fächer      
    Religionslehre/Religionspädagogik 2 1 1
    Deutsch 1 2 1
    Englisch 1 2 1
           
    1.2 Handlungsfelder      
    Berufliches Handeln fundieren 2,5 2,5 2,5
    Erziehung und Betreuung gestalten 2,5 2 3
    Bildung und Entwicklung fördern I 2 2,5 2
    Bildung und Entwicklung fördern II 4,5 3 3
    Unterschiedlichkeit und Vielfalt leben 2 2 2
    Zusammenarbeit gestalten und Qualität entwickeln 1 1 2

    2. Wahlpflichtbereich

    Wochenstunden
    1. Jahr
    Wochenstunden
    2. Jahr
    Wochenstunden
    3. Jahr
    Musik/Rhythmik, Sport und Bewegungspädagogik, Forschen und Experimentieren oder andere fachliche Inhalte 2 2 2
    Gesamtstunden 20,5 20 19,5
    3. Pflichtbereich (Praxis) 1.Jahr 2. Jahr 3. Jahr
    Sozialpädagogisches Handeln
    (mind. 2000 Stunden)
    650 650 700
    4. Wahlbereich Wochenstunden
    1. Jahr
    Wochenstunden
    2. Jahr
    Wochenstunden
    3. Jahr
           
    4.1 Zusatzunterricht zum Erwerb der Fachhochschulreife:
    Mathematik
    Englisch


    2
    1


    2
    0


    2
    1
    4.2 Weitere Wahlfächer      

    Stundentafel für die Teilzeitform:

    1. Pflichtbereich (Theorie)

    Wochenstunden
    1. Jahr

    Wochenstunden
    2. Jahr

    Wochenstunden
    3. Jahr

    Wochenstunden
    4. Jahr

    1.1 Fächer        
    Religionslehre/Religionspädagogik 1 1 1  1
    Deutsch 1 1 1  1
    Englisch 1 1 1  1
             
    1.2 Handlungsfelder        
    Berufliches Handeln fundieren 2 2 2 1,5
    Erziehung und Betreuung gestalten 1,5 2 2  2
    Bildung und Entwicklung fördern I 1,5 1,5 2 1,5
    Bildung und Entwicklung fördern II 2,5 3 3 2
    Unterschiedlichkeit und Vielfalt leben 1,5 1,5 1,5 1,5 
    Zusammenarbeit gestalten und Qualität entwickeln 1 1 1 1

    2. Wahlpflichtbereich

    Wochenstunden
    1. Jahr
    Wochenstunden
    2. Jahr
    Wochenstunden
    3. Jahr
    Wochenstunden
    4. Jahr
    Musik/Rhythmik, Sport und Bewegungspädagogik
    oder andere fachliche Inhalte
    1,5 1,5 1,5 1,5
    Gesamtstunden 14,5 15,5 16,0 14,0
    3. Pflichtbereich (Praxis) 1.Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr
    Sozialpädagogisches Handeln
    (mind. 2000 Stunden)
    500 500 500  500
    4. Wahlbereich Wochenstunden
    1. Jahr
    Wochenstunden
    2. Jahr
    Wochenstunden
    3. Jahr
    Wochenstunden
    4. Jahr
    4.1 Zusatzunterricht zum
    Erwerb der
    Fachhochschulreife:
    Mathematik
    Englisch



    1,5



    1,5
    1



    1,5
     


    1,5
    1
    4.2 Weitere Wahlfächer        


    ABSCHLUSSPRÜFUNG

    Abgeschlossen wird die schulische Ausbildung durch eine schriftliche und mündliche Prüfung.


    FÖRDERUNG

    An der Merian-Schule besteht Lernmittelfreiheit nach den Richtlinien der Stadt Freiburg. Im Rahmen der geltenden Bestimmungen können Zuschüsse nach dem BAföG gewährt werden.

     

    Fachschule für Sozialpädagogik

    Besuchen Sie auch unsere speziellen Info-Seiten mit Kurzfilmen, Diashows und Präsentationen!

    Die Vereinbarung bzw. den Vertrag für Berufspraktikanten sowie eine Handreichung Berufspraktikanten für Anleiter*innen finden Sie im Downloadbereich.


    BILDUNGSZIEL

    Die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik (Berufskolleg) befähigt dazu, Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben zu übernehmen und in allen sozialpädagogischen Bereichen selbstständig und eigenverantwortlich als Erzieherin oder Erzieher tätig zu sein. Die Schule vermittelt die hierzu erforderliche berufliche Handlungskompetenz und stärkt die Personal- und Sozialkompetenz ihrer Schülerinnen und Schüler.

    Darüber hinaus ist durch Zusatzunterricht und eine Zusatzprüfung der Erwerb der Fachhochschulreife möglich.


    AUFNAHMEVORAUSSETZUNGEN

    • Mittlerer Bildungsabschluss wie der Realschulabschluss oder die Fachschulreife oder die Versetzung in Klasse 10/11 eines achtjährigen bzw. in Klasse 11 eines neunjährigen Gymnasiums oder ein gleichwertiger Bildungsstand
    • sowie
    • der erfolgreiche Abschluss des einjährigen Berufskollegs für Sozialpädagogik (1BKSP).
      Ersatzweise zum 1BKSP gilt auch die staatliche Anerkennung als Kinderpflegerin/Kinderpfleger oder eine gleichwertige, in Hinblick auf die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik einschlägige berufliche Qualifizierung. Ersatzweise zum 1BKSP zählt ebenso die Fachhochschulreife, die fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife. Ohne den Besuch des 1BKSPs ist in jedem Fall auch ein mindestens 6-wöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung Voraussetzung.
    Bei ausländischen Bildungsnachweisen sind ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen.


    ANMELDUNG

    Die Anmeldung muss bis zum 1. März eines Jahres an der Merian-Schule eingegangen sein. Das Anmeldeformular ist im Sekretariat der Merian-Schule erhältlich. Sie können es aber auch hier herunterladen:

    Als Anmeldeunterlagen müssen beigefügt werden:

    • Lebenslauf in tabellarischer Form mit Angaben über den schulischen und gegebenenfalls beruflichen Werdegang
    • beglaubigte Kopien der geforderten Zeugnisse und Bescheinigungen
    • schriftliche Erklärung der Bewerberin/des Bewerbers darüber, ob auch an einer weiteren Schule ein Aufnahmeantrag gestellt wurde

    Bitte schonen Sie Ressourcen und verzichten Sie auf Bewerbungsmappen.
    Bitte beachten Sie, dass Bewerbungen per E-Mail nicht bearbeitet werden können.
    Bewerbungen bitte nicht per Einschreiben schicken, eine persönliche Annahme ist nicht gewährleistet.

     


    STUNDENTAFEL

    1. Pflichtfächer

    Wochenstunden
    2BKSP 1

    Wochenstunden
    2BKSP 2

    1.1 Fächer    
         
    Religionslehre/Religionspädagogik 2 2
    Deutsch 2 2
    Englisch 2 2
         
    1.2 Handlungsfelder    
    Berufliches Handeln fundieren 3,5  4
    Erziehung und Betreuung gestalten 3,5 4
    Bildung und Entwicklung fördern I 3,5 3
    Bildung und Entwicklung fördern II 5,5 5
    Unterschiedlichkeit und Vielfalt leben 3 3
    Zusammenarbeit gestalten und Qualität entwickeln 2 1
    Sozialpädagogisches Handeln 4 4
    2. Wahlpflichtbereich Wochenstunden
    2BKSP 1
    Wochenstunden 2BKSP 2
         
    Musik/Rhythmik, Sport und Bewegungspädagogik
    oder andere fachliche Inhalte
    2 2
    Gesamtstunden 33 33
    3. Wahlbereich Wochenstunden
    2BKSP 1
    Wochenstunden 2BKSP 2
         
    3.1 Zusatzunterricht zum Erwerb der Fachhochschulreife: Mathematik 3 3
    3.2 Weitere Wahlfächer 2 2

    • Handlungsfeld-Übersicht 2BKSP1 (Unterkurs) bis 2017/2018 auf der Basis des Lehrplans:

    • Handlungsfeld-Übersicht 2BKSP2 (Oberkurs) ab 2018/2019 auf der Basis des Lehrplans:

    • Handlungsfeld-Übersicht für Deutsch und Religion ab 2017/2018 (Unter- und Oberkurs) auf der Basis des Lehrplans:


    ABSCHLUSSPRÜFUNG

    Abgeschlossen wird die schulische Ausbildung durch eine schriftliche und mündliche Prüfung.


    BERUFSPRAKTIKUM

    Der schulischen Ausbildung folgt ein einjähriges Berufspraktikum (Anerkennungsjahr). Die sozialpädagogische Einrichtung für das Berufspraktikum ist von den Absolventen selbst auszuwählen. Das Berufspraktikum wird von der Schule durch Praxisbesuche, Praxisberatung, Studientage und Fortbildungsveranstaltungen begleitet.
    Das Berufspraktikum endet mit einem Kolloquium. Mit dessen erfolgreichem Abschluss wird die „Staatliche Anerkennung als Erzieherin/als Erzieher" erworben.


    FÖRDERUNG, ELTERNUNABHÄNGIGES BAFÖG

    An der Merian-Schule besteht Lernmittelfreiheit nach den Richtlinien der Stadt Freiburg.

    Seit August 2020 kann für den Besuch der Schulart 2BKSP sogenanntes Aufstiegs-BAföG beantragt werden! Die Förderung beträgt monatlich maximal 783 Euro (Stand Schuljahr 21/22), unabhängig davon, ob man zu Hause lebt oder nicht. Und unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Eltern! Die Unterhaltsförderung wird erstmals als Vollzuschuss gewährt, d. h. sie muss nicht zurückgezahlt werden. Weitere Informationen gibt es hier.

     

    Fachschule für Sozialpädagogik

    Ansprechpartnerin bei allen Fragen zur BFQ-E ist Frau Dagmar Schröter, erreichbar unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


    BILDUNGSZIEL

    Die zweijährige Berufsfachschule zum Erwerb von Zusatzqualifikationen vermittelt Kenntnisse und Fähigkeiten im sozialpädagogischen Bereich, mit dem Ziel, einen anerkannten Berufsabschluss im Rahmen einer Schulfremdenprüfung nach den jeweils gültigen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen erlangen zu können. Der schulischen Ausbildung in Teilzeitform mit ca. 12 Stunden Unterricht pro Woche folgt nach bestandener Schulfremdenprüfung ein einjähriges Berufspraktikum (Anerkennungsjahr). Das Berufspraktikum endet mit einem Kolloquium. Mit dessen erfolgreichem Abschluss wird die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Erzieherin" bzw. „Staatlich anerkannter Erzieher" verliehen.


    AUFNAHMEVORAUSSETZUNGEN

    Es gibt vielfältige Möglichkeiten für die Aufnahme, siehe

    Bei ausländischen Bildungsnachweisen sind ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (mind. B2-Niveau) nachzuweisen.

     


    ANMELDUNG

    Das Anmeldeformular ist im Sekretariat der Merian-Schule erhältlich. Sie können es aber auch hier herunterladen:

    Als Anmeldeunterlagen müssen beigefügt werden:

    • Lebenslauf in tabellarischer Form mit Angaben über den schulischen und gegebenenfalls beruflichen Werdegang
    • beglaubigte Kopie des Zeugnisses über den mittleren Bildungsabschluss
    • schriftliche Erklärung der Bewerberin/des Bewerbers darüber, ob auch an einer weiteren Schule ein Aufnahmeantrag gestellt wurde

    Bitte schonen Sie Ressourcen und verzichten Sie auf Bewerbungsmappen.
    Bitte beachten Sie, dass Bewerbungen per E-Mail nicht bearbeitet werden können.
    Bewerbungen bitte nicht per Einschreiben schicken, eine persönliche Annahme ist nicht gewährleistet.

     


    STUNDENTAFEL

    Pflichtbereich

    Wochenstunden verteilt auf 1. und 2. Jahr

       
    Religionspädagogik 1
    Deutsch 1
    Berufliches Handeln fundieren 3,5
    Erziehung und Betreuung gestalten 3
    Bildung und Entwicklung fördern I 3
    Bildung und Entwicklung fördern II 4,5
    Unterschiedlichkeit und Vielfalt leben 2
    Zusammenarbeit gestalten und Qualität entwickeln 1
    Gesamtstunden 19

    Handlungsfeld-Übersicht 2BKSP1 (Unterkurs) auf der Basis der Lehrpläne der Fachschule für Sozialpädagogik (Berufskolleg):

    Die Unterrichtszeiten sind mittwochs und donnerstags jeweils von 16.10 Uhr bis 21.15 Uhr.


    ABSCHLUSSPRÜFUNG

    Abgeschlossen wird die schulische Ausbildung durch schriftliche und mündliche Prüfungen. Hauptfächer der schriftlichen Prüfungen:

    • Erziehung und Betreuung gestalten (EBG)
    • und
    • Bildung und Entwicklung fördern I (BEF I)


    BERUFSPRAKTIKUM

    Der schulischen Ausbildung folgt ein einjähriges Berufspraktikum (Anerkennungsjahr). Die sozialpädagogische Einrichtung für das Berufspraktikum ist von den Absolventen selbst auszuwählen. Das Berufspraktikum wird von der Schule durch Praxisbesuche, Praxisberatung, Studientage und Fortbildungsveranstaltungen begleitet.
    Das Berufspraktikum endet mit einem Kolloquium. Mit dessen erfolgreichem Abschluss wird die „Staatliche Anerkennung als Erzieherin/als Erzieher" erworben.


    FÖRDERUNG

    An der Merian-Schule besteht Lernmittelfreiheit nach den Richtlinien der Stadt Freiburg.

     

    • 1
    • 2

      • Erzieherin/Erzieher

        Erzieherin/Erzieher

        An der Merian-Schule gibt es drei verschiedene Bildungsgänge mit dem Berufsabschluss Erzieherin/Erzieher.

        Mehr Infos
      • Abitur

        Abitur

        Der erfolgreiche Abschluss an einem unserer beruflichen Gymnasien führt nach drei Schuljahren zur allgemeinen Hochschulreife (Abitur).
        Mehr Infos
      • Fachhochschulreife

        Fachhochschulreife

        Es gibt eine ganze Reihe von Möglichkeiten, die Fachhochschulreife an der Merian-Schule zu erwerben ...

        Mehr Infos

        • Fachschule „Organisation + Führung“

          Fachschule „Organisation + Führung“

          Fachschule für Organisation und Führung (FOF): Staatlich geprüfter Fachwirt für Organisation und Führung Schwerpunkt: Sozialwesen

          Mehr Infos
        • Ernährung und Hauswirtschaft

          Ernährung und Hauswirtschaft

          Staatlich geprüfte Assistentin/staatlich geprüfter Assistent in hauswirtschaftlichen Betrieben. Abschluss 1BKEE: Auch Grundlage für pflegerische und sozialpädagogische Berufe.
          Mehr Infos
        • Naturwissenschaften

          Naturwissenschaften

          • Biotechnologisches Gymnasium
          • Ernährungswissenschaftliches Gymnasium
          • Berufskolleg für biotechnologische Assistenten
          Mehr Infos

        Tel.

        0761 201-7217 oder -7781